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Beiträge des SV Arnegg 1923 e.V.



 

SVArnegg 1923 e.V.      
 
Beiträge gültig seit dem 01. Januar 2007 in Euro  
Achtung! Beiträge Taekwondo geändert ab II.Quartal 2008  
Hauptverein   Per Einzug Per Rechnung
  jährlich jährlich
Erwachsene   55,00 60,00
Jugendliche bis 18 Jahre   27,00 30,00
(+ Studenten bis zum 23. Lebensjahr auf schriftl. Antrag gegen Nachweis (X))  
Azubi, Std.,BW,Senioren ab 65,Schwerbehinderte (auf Antrag) 37,00 40,00
Familienbeitrag (Ehepaar + Jugendliche bis 18 Jahre) 110,00 120,00
(+Schüler bis zum Abitur auf schriftl. Antrag mit Schulnachweis (X))  
Alleinerziehende mit Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahre 55,00 60,00
(+Schüler bis zum Abitur auf schrfiftl. Antrag mit Schulnachweis (X))  
Ehepaar/Lebensgemeinschaft   100,00 110,00
Ehrenmitglieder (nur Beitrag im HV)    frei frei
Schiedsrichter   frei frei
     
Mutter-(Vater)-Kind-Turnen  
1 Erwachsener (Mutter oder Vater)   55,00 60,00
zuzüglich pro Kind bis zum 4. Lebensjahr   9,00 10,00
Ausnahme: Es besteht schon Fam.-Beitrag    
Kinderturnen pro Monat 1,- € für das 1. und 2. Kind, das 3. Kind  
und weitere Kinder sind frei.    
Badminton    
Erwachsene (und Ehrenmitglieder)   7,00  
Jugendliche   7,00  
Fußball    
Erwachsene (und Ehrenmitglieder)   20,00  
Kinder und Jugendliche   12,00  
Ski      
Erwachsene (und Ehrenmitglieder)   12,00  
Kinder und Jugendliche   3,00  
Tennis   Zur Zeit keine Aufnahmegebühr!   Passiv  auf Antrag
Erwachsene 1. Mitglied (und Ehrenmitglieder) 77,00 38,00
Erwachsene 2. Mitglied (und Ehrenmitglieder) 41,00 20,00
Jugendliche bis 14 Jahre   17,00  
Jugendliche bis 18 Jahre,Schüler,Stud.b.23 Jahre 22,00  
Azubi, Stud., Zivi und Bundeswehrler   41,00  
Gästekarten pro Platz   4,00  
Taekwondo   gültig ab II.Quartal 2008 Im Quartal per Rechnung
1. Kind     40,00 43,00
2. Kind     25,00 28,00
3. Kind und jedes weitere Kind     frei frei
Erwachsener (und Ehrenmitglieder)   40,00 43,00
Erwachsener (wenn bereits 1 Kind in Taekwondo) 25,00 28,00
Azubi und Studenten     25,00 28,00
Jahressichtmarken 2,00 Euro pro Person und Monat   
sind in den Beiträgen enthalten   Einzug erfolgt im Quartal
Kündigungen in Abteilung können nur zum Quartalsende anerkannt werden.
     
Die mit (X) gekennzeichneten Regelungen gelten nur für den Hauptverein!
Ermäßigter Beitrag:      
Bescheinigungen für ermäßigten Beitrag müssen immer bis Ende Januar eines Jahres 
der Geschäftsstelle vorliegen, damit sie beim Beitragseinzug berücksichtigt werden können.
Kündigungsfrist:      
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen  und müssen der Geschäftsstelle bis zum
30. September eines Jahres vorliegen und werden zum 31.12. desselben Jahres anerkannt.
Kündigungen, die lediglich eine Abteilung betreffen, müssen ebenfalls schriftlich bei der
Geschäftsstelle abgegeben werden. Das Abmelden in der Trainingsstunde reicht nicht aus.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
             
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